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Ratgeber

Fernstudium finanzieren: BAföG, Bildungskredit, Arbeitgeber und Steuer im Überblick

Ein Fernstudium ist finanzierbar, wenn man die Bausteine kennt und kombiniert. Neben der eigenen Rücklage gibt es Förderungen, Kredite, Arbeitgeberbeteiligung und steuerliche Vorteile. Welche Wege offenstehen, hängt von deiner Situation ab, ob Erst- oder Zweitstudium, ob berufsbegleitend oder in Vollzeit.

Dieser Ratgeber gibt den Überblick. Konkrete Beträge und Voraussetzungen ändern sich regelmässig, deshalb sind unten die offiziellen Stellen verlinkt, bei denen der aktuelle Stand gilt.

Aktualisiert am 03.07.2026 · Lesezeit rund 7 Minuten

Von Lars Ritter, Studienberater mit eigenem Hochschul-Netzwerk

Staatliche Förderung

In Deutschland ist BAföG die bekannteste Förderung, an Bedingungen wie Alter, Einkommen und Studienform geknüpft. Für berufsbegleitende Fernstudien greift es nicht immer, für Vollzeit-Fernstudien häufiger. Daneben gibt es Aufstiegs-BAföG für bestimmte Fortbildungen sowie Stipendienprogramme, die auch berufsbegleitend Studierende ansprechen.

Die genauen Sätze und Voraussetzungen passt der Gesetzgeber laufend an. Verbindlich ist der Stand beim zuständigen Amt, das unten verlinkt ist.

Kredite und Arbeitgeber

Bildungs- und Studienkredite strecken die Kosten über die Studienzeit. Achte auf Zinsen, Rückzahlungsbeginn und Flexibilität bei Sondertilgung.

Oft unterschätzt wird die Arbeitgeberbeteiligung. Wenn dein Studium dem Betrieb nützt, beteiligen sich viele Arbeitgeber an den Gebühren oder gewähren Lernzeit. Im Gegenzug wird manchmal eine Bindungsdauer vereinbart. Ein sachliches Gespräch mit klarem Nutzenargument lohnt sich fast immer.

Steuer als stiller Hebel

Die steuerliche Absetzbarkeit senkt die reale Belastung spürbar und wird oft vergessen. Ein Fernstudium, das der Weiterbildung im ausgeübten oder angestrebten Beruf dient, lässt sich häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Bei einem Zweitstudium ist der Spielraum meist grösser als beim Erststudium.

Weil es auf deinen Einzelfall ankommt, klärst du die Details mit deiner Steuerberatung. Das ist keine steuerliche Beratung, sondern ein Hinweis auf einen realen Hebel.

Bausteine clever kombinieren

Die stärkste Wirkung entsteht aus der Kombination: Anrechnung von Vorleistungen verkürzt die Studienzeit und senkt die Summe, eine Arbeitgeberbeteiligung deckt einen Teil, die Steuer holt am Jahresende etwas zurück. Rechne dein persönliches Modell einmal komplett durch, bevor du dich für einen Anbieter entscheidest.

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FAQ

Häufige Fragen

Bekomme ich für ein berufsbegleitendes Fernstudium BAföG?

Oft nicht, weil BAföG auf Vollzeitstudien ausgerichtet ist. Für Vollzeit-Fernstudien und bestimmte Fortbildungen kann es greifen. Den aktuellen Stand prüfst du beim zuständigen Amt.

Zahlt mein Arbeitgeber das Studium?

Das ist Verhandlungssache. Wenn das Studium dem Betrieb nützt, beteiligen sich viele Arbeitgeber an Gebühren oder Lernzeit, teils gegen eine Bindungsdauer.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Häufig ja, besonders als Weiterbildung oder Zweitstudium. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände deiner Steuerberatung.

Vom Wissen zur Entscheidung

Stell die Fernhochschulen quellenbelegt nebeneinander und finde die, die zu dir passt.

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