Der Meister- und Aufstiegsweg
Wer eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen hat, etwa Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt, gilt in Deutschland in der Regel als dem Abitur gleichgestellt und darf ein Studium in jeder Fachrichtung aufnehmen. Diese Gruppe hat den breitesten Zugang, weil der Abschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird.
In Österreich und der Schweiz existieren vergleichbare Wege über Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder die Aufnahme sur dossier. Die Begriffe unterscheiden sich, die Idee ist dieselbe: eine nachgewiesene berufliche Qualifikation ersetzt die klassische Matura.
Der Weg über einschlägige Berufserfahrung
Auch ohne Aufstiegsfortbildung ist ein Studium möglich. Üblich ist in Deutschland eine abgeschlossene Berufsausbildung plus mehrere Jahre Berufserfahrung im passenden Feld. Der Zugang ist dann fachgebunden, du studierst also ein Fach, das zu deinem Beruf passt. Oft steht am Anfang eine Zugangs- oder Eignungsprüfung oder ein Probesemester.
Genau hier spielt das Fernstudium seine Stärke aus: Viele Fernhochschulen sind auf beruflich Qualifizierte spezialisiert und haben eingespielte Verfahren dafür. Auf den Profilseiten im Vergleich siehst du im Eckdaten-Block, ob eine Hochschule den Zugang ohne Abitur ausdrücklich vorsieht.
Probesemester und Eignungsprüfung
Der fachgebundene Zugang ist häufig an eine Hürde gekoppelt, die fair ist und dir sogar hilft: ein Probestudium oder eine Eignungsprüfung. Bestehst du das erste Semester oder die Prüfung, ist der Zugang gesichert. So weisen Hochschulen die Studierfähigkeit nach, ohne formal ein Abitur zu verlangen.
- Probesemester: du startest regulär und musst im ersten Studienabschnitt eine bestimmte Leistung erbringen.
- Zugangsprüfung: eine schriftliche oder mündliche Prüfung vor Studienbeginn.
- Beratungsgespräch: manche Anbieter klären Eignung und Erwartungen vorab im Gespräch.
Worauf du achten solltest
Prüfe früh, ob dein angestrebtes Fach zu deiner Berufserfahrung passt, denn beim fachgebundenen Zugang zählt die Einschlägigkeit. Kläre ausserdem, ob und wie viel deiner Vorleistung angerechnet werden kann, das verkürzt Studienzeit und Kosten. Und lass dir schriftlich bestätigen, auf welcher Rechtsgrundlage du zugelassen wirst.
Die Landesregelungen sind unterschiedlich, in Deutschland sogar je Bundesland. Verbindlich ist immer die Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule.